DDP

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Begriff Definition
DDP

Mit dieser Klausel übernimmt der Verkäufer die größtmögliche Verantwortung. Er trägt alle Kosten und Gefahren im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum Bestimmungsort. Er muss sowohl die Export- als auch Importzollformalitäten erledigen sowie alle damit verbundenen Abgaben und Steuern bezahlen.

Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, sobald er alle drei nachstehend genannten Bedingungen erfüllt hat, d. h., wenn die Ware

  • dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde,
  • auf dem ankommenden Beförderungsmittel für die Einfuhr freigemacht wurde und
  • am benannten Bestimmungsort entladebereit ist.
Synonyme: Delivered Duty Paid, Geliefert verzollt