Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, sobald die Ware dem Käufer an dem benannten Terminal am festgelegten Bestimmungshafen oder ‑ort zur Verfügung gestellt wird.
Ein "Terminal" kann ein beliebiger überdachter oder nicht überdachter Ort sein – wie z. B. eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal.
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal.