Diese Klausel ist kritisch, weil der Übergang des Risikos und der Kosten an unterschiedlichen Orten erfolgt. Der Gefahrübergang tritt ein, wenn die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.
Der Verkäufer
muss die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort übergeben und
ist verpflichtet, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen.