Wie bei der CPT-Klausel erfolgt der Übergang des Risikos und der Kosten an unterschiedlichen Orten.
Der Verkäufer
übergibt die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort,
muss die Frachtkosten für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort bezahlen,
schließt eine Versicherung gegen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab und
ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die wenigstens der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses entspricht.
Der Verkäufer muss beim Abschluss dieser Versicherung darauf achten, dass